Vinzentinum | Krankmeldung
Wir haben ein gemeinsames Anliegen:
Sie möchten, dass Ihre Kinder Tag für Tag gesund und munter zur Schule und ins Tagesheim kommen. Wir Lehrer und Erzieher wünschen uns eben dies von unseren Schülerinnen und Schülern. Leider gibt es Tage, an denen Ihr Kind wegen Erkrankung nicht die Schule besuchen kann. An diesen Tagen bitten wir Sie Ihr Kind krank zu melden.
Regelung Krankmeldung: Info über SchulManager, Telefon oder E-Mail an das Schul-Sekretariat
Bitte melden Sie Ihr Kind über eine Info im Schulmanager, per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter der Telefonnummer 0931-386-323-00 unter Angabe von Name, Klasse und Gruppe und voraussichtlicher Krankheitsdauer krank. Bis 7:30 Uhr ist ein Anrufbeantworter geschaltet, ab 7:30 Uhr meldet sich die Sekretärin, Frau Alexandra Bonkosch.
Ihr Kind muss bis 8:00 Uhr krank gemeldet sein. Ansonsten versucht die Sekretärin bis 9:00 Uhr einmal die Erziehungsberechtigten fehlender Schülerinnen und Schüler unter den angegebenen Telefonnummern (Festnetz, Mobiltelefon, Dienstnummern) zu erreichen. Allerdings möchten wir uns diesen Arbeitsschritt sparen.
Bitte informieren Sie uns umgehend über Änderungen der Telefonnummern.
Falls die fehlenden Schülerinnen und Schüler um 9:30 Uhr noch nicht im Unterricht anwesend sind unterrichtet ein Vertreter der Schulleitung die zuständige Polizeidienststelle über diese. Dazu sind wir laut Gesetzgeber in Sorge um das Kindeswohl verpflichtet.
Information der Lehrer und Erzieher
Die betroffenen Mitarbeiter in Schule und Tagesheim werden vom Sekretariat informiert und müssen von den Eltern nicht separat über eine Erkrankung in Kenntnis gesetzt werden.
Informationen an Lehrkräfte oder Erzieher via Schreiben, Mail, WhatsApp ... laufen unter Umständen ins Leere, wenn diese Lehrer/in oder Erzieher/in am betreffenden Tag später Dienstbeginn bzw. Unterricht hat oder selbst erkrankt ist. Bitte informieren Sie daher immer das Schul-Sekretariat.
Mehrtägige Erkrankungen
Bei Kindern, die bis zu zwei Tagen krank sind, genügt vorerst eine telefonische Krankmeldung. Allerdings sollte Ihr Kind am ersten Tag, an dem es nach Erkrankung wieder die Schule besucht, die schriftliche Entschuldigung mit Angabe von Name, Klasse und Krankheitsdauer bei der zuständigen Lehrkraft einreichen.
Ab dem dritten Krankheitstag benötigen wir ein ärztliches Attest.
Arzttermine während der Schul- oder Hortzeit
Einen länger geplanten Arzttermin (z. B. Kieferorthopädie) müssen Sie mindestens 1 Woche vor dem Termin der Lehrkraft bzw. Erzieher mitteilen. Ansonsten kann eine Befreiung nicht gewährt werden.
Nur in akuten Fällen kann kurzfristig ein Arzttermin vereinbart werden mit rechtzeitiger Mitteilung an die Lehrkraft, an das Sekretariat der Schule oder für den Nachmittag an die betroffenen Erzieher oder die Tagesheim-Verwaltung.
Krankmeldung in den Ferien
Ist Ihr Kind für die Betreuung durch das Tagesheim in den Ferien angemeldet, ist bei Erkrankung eine Information an die diensthabenden Erzieher oder die Tagesheim-Verwaltung erforderlich. Bitte teilen Sie uns per Telefon 0931-386-324-00 verlässlich mit, wenn Ihr Kind einmal nicht, wie von Ihnen angemeldet, an der Ferienbetreuung teilnehmen kann.
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