logo schule

Gründe, z.B. ...

  • Du bist sauer, wütend über etwas

  • Du bist traurig

  • Du bist niedergeschlagen und frustriert

  • Du bist aus dem Unterricht rausgeschickt worden

  • Du willst etwas ändern in deinem Leben

  • Du bist sehr nachdenklich

  • Du fühlst dich gemobbt

  • Du siehst gerade keinen Ausweg 

So geht es

  • Du gehst auf bycs.de nach "Mebis-Lernplattform" und dort auf "Offenes Ohr", wählst jemanden aus dem oO-Team aus und schreibst etwas: Dein Problem, wie es dir geht. Oder dass du ein persönliches Gespräch brauchst. Das geht alternativ auch über den Briefkasten in der Ecke am Kopieraum.

  • Du schreibst und/oder redest von dir und zu deinem Problem mit einer festen Person aus dem Team, wer genau hängt davon ab, wer gerade Zeit hat oder aber wen du auswählst. Du bekommst eine erste Antwort über den bycs-Messenger "Deine Nachricht ist angekommen. Die Antwort kommt bald." von einer Person aus dem Team, die die Unterhaltung mit dir nun übernimmt.

  • Je nach Situation kann es mehrere Antworten geben und/oder persönliche Gespräche in der Schule unter 4 Augen.

  • Wenn das Schreiben zu mühsam ist: Donnerstags von 13:30 bis 14:30 Uhr haben wir für persönliche Gespräche ein Zeitfenster eingerichtet oder nach Vereinbarung. Das geht auch!

  • Dein Problem bleibt geheim.

  • Antwort kommt garantiert.

  • Mit Abschluss der Beratung wird die Unterhaltung im Messenger gelöscht.

Wer ist im Team

  • Barbara Kallfelz

  • Florian Bürgel

  • Stefanie Paulus

  • Uwe Holschuh

Wenn Du gerne mit einer bestimmten Person schreiben willst, gib das bei deiner Anfrage einfach an. Schneller geht es in der Regel, wenn dir egal ist, wer antwortet.

Wir bieten dir fachlich qualifizierte Beratung und Seelsorge als Kurzzeitberatung an. Persönlich unter 4 Augen oder/und schriftlich über den bycs-Messenger.

Wir beraten unabhängig von Alter, Konfession und Nationalität und nehmen dich so an, wie du bist...

(1) Wir verpflichten uns, über sämtliche Inhalte von Beratungsdialogen außerhalb der Beratung mit dir Stillschweigen zu wahren.

(2) Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt nicht bei Androhung einer schweren Straftat (§ 138 StGB), Ankündigung eines Suizids und von Gewalt gegen Dritte, sowie bei akuter Kindeswohlgefährdung ( § 8 a Abs. 1 – 2 SGB VIII). Wir würden uns ansonsten strafbar machen, wenn wir nach einer entsprechenden Ankündigung es unterlassen würden, geeignete Maßnahmen zu ergreifen (§ 323 c StGB) oder die Behörden zu informieren. Im Zuge konkreter polizeilicher Ermittlungen kann die erklärte Schweigepflicht unter Umständen im Einzelfall auf Anordnung der Staatsanwaltschaft aufgehoben werden.

(3) Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit zur Verschwiegenheit gilt nicht im Team der Berater/innen, um fachlichen Austausch, kollegiale Beratung und fallspezifische Supervision zu gewährleisten.

Hilfe-Links

Drogenberatung
Mindzone
Internetseelsorge
Jugendberatung
Suizidberatung
Telefonseelsorge
Missbrauchsberatung
Gesprächsladen
Suizidberatung
NummerGegenKummer
Beratungsführer

Telefonseelsorge: Tel. 0800.1110111 oder 0800.1110222 (24h)
Telefonseelsorge App zu Suizid (Android, Apple)

Falls o.g. Rufnummern nicht erreichbar sind, bitten wir dich in Notfällen bei der Polizei Tel. 110 oder Feuerwehr Tel. 112 anzurufen.

­